Archiv für den Monat: Juli 2015

Veranstaltung Kassenführung

Am 30.06.2015 haben wir eine Veranstaltung zum Thema „Kassenführung“ im Gieschen`s Hotel in Achim durchgeführt.

Die ordnungsgemäße Kassenführung ist in jüngster Vergangenheit verstärkt in den Fokus der Betriebsprüfungen gerückt.
Wir wollten unsere Mandanten intensiv über dieses Thema informieren, da die Kassenführung ein wesentlicher Bestandteil
der ordnungsgemäßen Buchführung ist und festgestellte Mängel zu schwerwiegenden Folgen führen können.

Als Vortragenden konnten wir Herrn Edo Diekmann von der Oberfinanzdirektion Oldenburg vom Referat Betriebsprüfungen
gewinnen, der im Anschluss seines Vortrags für Fragen aus der Praxis zur Verfügung stand.

Als Kern des Vortrags konnten wir mitnehmen:

ob ein Steuerpflichtiger eine offene Ladenkasse oder eine Registrierkasse nutzen möchte, steht ihm grundsätzlich frei.

Bei der offenen Ladenkasse kann er die Tageseinnahmen mithilfe eines fortlaufend nummerierten Kassenberichts durch
Rückrechnung (retrograde Methode) aus dem gezählten Kassenbestand ermitteln.
Sinn und Zweck eines Kassenberichts ist die richtige und nachvollziehbare Ermittlung der Bareinnahmen.
Jeder Geschäftsvorfall ist zu dokumentieren!

Der Schwerpunkt des Vortrags lag jedoch in der Nutzung von elektronischen Registrierkassen.
Denn das BMF hat zu den besonderen Anforderungen und den Aufbewahrungserfordernissen Stellung
genommen, die ab 2017 sogar noch verschärft werden.

Danach sind Unterlagen, die mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt werden, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist
jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren.
Die von dem BMF-Schreiben betroffenen Geräte (Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter und Wegstreckenzähler)
sowie die mit ihrer Hilfe erstellten digitalen Unterlagen müssen neben den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“
auch den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ entsprechen.

Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) einschließlich etwaiger mit dem Gerät elektronisch
erzeugter Rechnungen unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden.

Dieses Thema wird uns in Zukunft weiterhin intensiv beschäftigen.

Betriebsausflug in Hepstedt

Im Mai 2015 fand unser Betriebsausflug statt. Ein Bus brachte uns von Achim zum Tipi-Camp nach Hepstedt. Los ging es mit einer geführten Wanderung durch
den Ummel-Wald mit einer Waldpädagogin, die uns mit kleinen Spielen den Wald näher gebracht hat. Wir haben den Wald aus ganz neuen Perspektiven kennengelernt.
Der Wettergott meinte es an diesem Tag gut mit uns. Es blieb trocken und sogar die Sonne kam noch durch.

Nach der langen Wanderung haben wir uns im Camp erst mal mit Butterkuchen und Kaffee gestärkt.

Anschließend haben wir uns beim Bogenschießen und Balancieren auf der Slackline versucht, wobei sich so mancher Mitarbeiter oder Chef
als Naturtalent zu erkennen gab.

Da es sich um einen aktiven Ausflug handelte, mussten wir auch bei der Zubereitung des Abendessens mit Hand anlegen. Das hieß Freiwillige
vor zum Zwiebeln und Gemüse schneiden. Auch hier gab es wieder einige Naturtalente. Hinterher gab es dafür dann auch leckeres Essen aus dem Feuertopf.

Beim gemütlichen Beisammensein rund ums Lagerfeuer haben wir den Tag ausklingen lassen. Gesungen wurde auch – hier blieben die Talente allerdings verborgen.
Wir hatten einen tollen Tag zusammen und gegen 23.00 h hat uns der Bus dann wieder nach Achim gebracht.